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Beschlüsse des Gemeinderates 2010

17.08.2010

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 12. August 2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss- Nr.  42/06/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt auf Grundlage des Beschlusses des Sächsischen Landtages vom 7.11.2007 die Einführung des Doppischen Rechnungswesens bis zum Jahr 2013.

Erläuterung

Das doppische Rechnungswesen (kaufmännisches Prinzip der doppelten Buchführung) löst die bisherige kamerale Buchführung ab.
Der Sächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. November 2007 das Gesetz über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen beschlossen. Nach der Verkündung dieses Gesetzes im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13/2007 vom 24. November 2007 ist dieses Gesetzes ab dem 25. November 2007 in Kraft getreten.
Die Ständige Konferenz der Innenminister und  -senatoren der Länder (IMK) hat am 21. November 2003 die Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Ziel der Reform ist die Umstellung von einem zahlungsorientierten auf ein ressourcenorientiertes Haushalts- und Rechnungswesen.
Das Konzept der IMK sieht dafür entweder die erweiterte kameralistische Buchführung oder ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen vor. Es lässt Spielraum für die landesrechtliche Ausgestaltung.
Das Sächsische Kabinett hat mit Beschluss Nr. 03/1164 vom 4. Mai 2004 die Einführung eines doppischen Haushalts- und Rechnungswesens für den Freistaat Sachsen beschlossen.
Eine Wahlmöglichkeit zwischen der erweiterten Kameralistik und dem doppischen Haushalts- und Rechnungswesen ist danach nicht vorgesehen. Die sächsischen kommunalen Landesverbände
haben sich ebenfalls für die »Doppik« als Rechnungsstil des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens ausgesprochen.

Beschluss- Nr. 43/06/2010
Der Bebauungsplan „Windkraft“ Gemeinde Großharthau, OT Schmiedefeld vom 15.12.2008 trat mit der Bekanntmachung am 17.01.2009 in Kraft.
Der Gemeinderat Großharthau stimmt bei Einhaltung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen der Errichtung  von 2 Windkraftanlagen im Sondergebiet Windkraft Großharthau, OT Schmiedefeld nicht zu.

 

Beschluss- Nr. 44/06/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt das energiepolitische Arbeitsprogramm. Daraus wurde für das kommende Jahr ein Maßnahmeplan extrahiert. Die für die Umsetzung dieser als vorrangig eingestuften Maßnahmen notwendigen Mittel werden im Haushaltsjahr 2010 bereitgestellt. Die Umsetzung der Projekte wird in den beschriebenen Zeiträumen durch das Energie-Team koordiniert.
Der eea- Bericht des Beraters wird zu Kenntnis genommen.

Beschluss- Nr. 45/06/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe zugunsten der Haushaltsstelle 2.681.9400 für die Baumaßnahme Jugendclub Bühlau in Höhe von 9.925,33 €.
Die Finanzierung der Baumaßnahme soll aus der allgemeinen Rücklage erfolgen.

Erläuterung

Während der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass sich beide Giebel in äußerst marodem Zustand befinden. Daher empfiehlt sich ein Neuaufbau während der laufenden Baumaßnahme.

Beschluss- Nr. 46/06/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, die Lieferleistung von neuer Bestuhlung,
200 Stck. Stapelstuhl und 29 Stck. Klapptisch, für den Saal „Erbgericht“ in 01909 Seeligstadt,
an die Firma STACK CHAIR GmbH, Carl-Zeiss-Str. 8 -10 in 49811 Lingen-Baccum auf der Grundlage des Angebots vom 19.07.2010 mit einer Summe von 10.310,70 € (brutto) zu vergeben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der STACK CHAIR GmbH in 49811 Lingen-Baccum einen Kaufvertrag abzuschließen.
 

 


29.06.2010

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24. Juni 2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss- Nr.  33/05/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für die Beschaffung eines Bauhoffahrzeuges vom Typ Multicar mit Winterausrüstung in Höhe von höchstens 45.000 EUR. Die Finanzierung erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage. Die Verwaltung wird mit der Einholung von Angeboten für das Fahrzeug, dem Vergleich und der Beschaffung beauftragt. Dabei stellt die Höhe der Außerplanmäßigen Ausgabe die Obergrenze da, welche unbedingt einzuhalten ist.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen.

Erläuterung  

Das bisherige Fahrzeug ist bei der TÜV-Untersuchung in solcher Art bemängelt worden, dass eine Reparatur unwirtschaftlich ist. Für die Zukunft deuten sich weitere Reparaturen an. Im Vermögenshaushalt der Gemeinde sind 15.000 € für die Beschaffung von Bauhoftechnik eingestellt. Ein neues Fahrzeug vom Typ Multicar mit Winterausrüstung würde ca. 60.000 € kosten.

Beschluss- Nr. 34/05/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, für das Grundstück Hauptstraße 36 in 01909 Großharthau – Seeligstadt (Erbgericht) einen Fördermittelantrag über ILEK zur Erneuerung der gesamten Fenster des Gebäudes und des Putzes an der hinteren Fassade des Gebäudes zu stellen.

Die Gesamtkosten betragen 85.000,00 € brutto, netto 71.300,00 €. Die Zuwendung beträgt 45.500,00 € und der Eigenanteil beträgt 39.500,00 €. Die Deckung des Eigenanteils in Höhe von 39.500,00 € erfolgt aus der Haushaltsstelle kommunale Liegenschaften.

Beschluss- Nr. 35/05/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 ff BauGB, § 27 SächsWaldG, § 17 SächsDschG und § 25 Abs. 2 Sächs. Wassergesetz für das Flurstück- Nr. 559/18 der Gemarkung Großharthau mit 2048 m2 besteht bzw. ausgeübt wird.

Verkäufer: BVVG Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH
Geschäftsstelle Dresden, Cottaer Straße 2 – 4, 01159 Dresden

Beschluss- Nr. 36/05/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 ff BauGB, § 27 SächsWaldG, § 17 SächsDschG und § 25 Abs. 2 Sächs. Wassergesetz für das Flurstück- Nr. 562u der Gemarkung Großharthau mit 387 m2 nicht besteht bzw. nicht ausgeübt wird.

Verkäufer: BVVG Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH
Geschäftsstelle Dresden, Cottaer Straße 2 – 4, 01159 Dresden

Beschluss- Nr. 37/05/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 ff BauGB, § 27 SächsWaldG, § 17 SächsDschG und § 25 Abs. 2 Sächs. Wassergesetz für das Flurstück- Nr. 550/1 der Gemarkung Großharthau mit 3147 m2  besteht bzw. ausgeübt wird.

Verkäufer:    BVVG Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH Geschäftsstelle Dresden, Cottaer Straße 2 – 4, 01159 Dresden

Beschluss- Nr. 38/05/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß §§ 24 ff BauGB, § 27 SächsWaldG, § 17 SächsDschG und § 25 Abs. 2 Sächs. Wassergesetz für das Flurstück- Nr. 289d der Gemarkung Großharthau mit 380 m2 nicht besteht bzw. nicht ausgeübt wird.

Verkäufer:    BVVG Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH Geschäftsstelle Dresden, Cottaer Straße 2 – 4, 01159 Dresden

Beschluss- Nr. 39/05/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, für folgende Grundstücke einen Tauschvertrag abzuschließen.

Flurstück mit der Nr. 784/4 der Gemarkung Bühlau, mit einer Größe von 36 m2,

Eigentümer: Gemeinde Großharthau, Wesenitzweg 6 in 01909 Großharthau  Kaufpreis beträgt: 7,00 €/m2 – somit 252,00 €

Flurstück mit der Nummer 177/9, mit einer Größe von 16 m2

Eigentümer: Mike und Kersten Birkner, Dresdener Straße 3a in 01909 Großharthau  Kaufpreis beträgt: 2,00 €/m2 – somit 32,00 €

Der Wertausgleich beträgt 220,00 € und ist an die Gemeinde Großharthau zu zahlen. Die durch die notarielle Beurkundung des Kaufes entstehenden Kosten werden je zur Hälfte getragen.


Nichtöffentlicher Teil

Beschluss- Nr. 40/05/2010
Stundung einer Gewerbesteuerschuld auf Sanierungsgewinn

Beschluss- Nr. 41/05/2010
Stundung einer Gewerbesteuerschuld


01.06.2010

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau am 27. Mai 2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss- Nr. 21/04/2010
Der Gemeinderat Großharthau stimmt gem. § 40 der KomHVO der Bildung folgender Haushaltseinnahme- bzw. -ausgabereste aus dem Haushaltsjahr 2009 zu:

Pos.

Haushaltsstelle

Maßnahme

HER

HAR

E

A

1

2.5600-001

Invest Vereine

 

7.500

 

10.000

2

2.6200-001

Alte Schule Bühlau / Bürgerhaus

80.000

 

80.000

 

 

 

 

 

107.000

 

170.000

3

2.6200-002

Wohnungswesen

 

20.000

 

30.000

 

 

 

 

 

 

 

4

2.6200-012

Kommunale Liegenschaften

 

22.300

 

70.000

5

2.6700-002

Straßenbeleuchtung

8.800

 

18.000

 

 

 

 

 

3.200

 

25.000

6

2.7000-009

Umrüstung Altanlagen

30.000

 

30.000

 

 

 

 

 

20.000

 

50.000

 

 

 

118.800

180.000

 

 

Beschluss- Nr. 22/4/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, für die Baumaßnahme Energetische Sanierung des Jugendclubs in Bühlau die Bauleistung Los 1 Rohbau an die Firma Erler Bau GbR, Kapellenweg 5, 01909 Schmiedefeld auf der Grundlage des Angebots vom 11.05.2010 mit einer Summe von 6.693,85 € (brutto) zu vergeben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Baufirma einen Bauleistungsvertrag abzuschließen.

Beschluss- Nr. 23/4/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt für die Baumaßnahme Energetische Sanierung des Jugendclubs in Bühlau die Bauleistung Los 3 Dachdeckerarbeiten an die Firma D+S Dachsystembau GmbH, Neusalzaer Straße 145, 02625 Bautzen auf der Grundlage des Angebots vom 16.04.2010 mit einer Summe von 18.105,56 € (brutto) zu vergeben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Baufirma einen Bauleistungsvertrag abzuschließen.

Beschluss- Nr. 24/4/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt für die Baumaßnahme Energetische Sanierung des Jugendclubs in Bühlau die Bauleistung Los 4 Elektroarbeiten an die Firma Elektroinstallation Kretzschmar, Dorfstraße 100, 01833 Lauterbach auf der Grundlage des
Angebots vom 26.05.2010 mit einer Summe von 2.815,35 € (brutto) zu vergeben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Baufirma einen Bauleistungsvertrag abzuschließen.

Beschluss- Nr. 25/4/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt für die Baumaßnahme Energetische Sanierung des Jugendclubs in Bühlau die Bauleistung Los 2 Zimmererarbeiten an die Firma Ostsächsische Dienstleitungs- und Service GmbH, Humboldtstraße 21, 02625 Bautzen auf der Grundlage des Angebots vom 19.05.2010 mit einer Summe von 18.367,07 € (brutto) zu vergeben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Baufirma einen Bauleistungsvertrag abzuschließen.

Beschluss- Nr. 26/4/2010
Der Gemeinderat Großharthau schlägt dem Gemeinschaftsausschuss vor, der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau zuzustimmen. Im Flächennutzungsplan soll ein Sondergebiet „Solar“ Großharthau ausgewiesen werden.
Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes – Planzeichnung A und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung vom 27.05.2010 gebilligt. Der Entwurf des Planes und die Begrünung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Beschluss- Nr. 27/4/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solar“ Großharthau für das Gebiet, Flurstücke mit der Nummer 670/1 und 668 der Gemarkung Großharthau, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B, der Begründung mit Umweltbericht Teil C und dem Grünordnungsplan Teil D in der vorliegenden Planfassung vom 27.05.2010 zu billigen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 BauGB zu beteiligen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss- Nr. 28/4/2010
Der Gemeinderat Großharthau stimmt dem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Gemeinde Großharthau, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Krauße und der Helbig Energieberatungs GmbH, Wesenitzweg 5a, 01909 Großharthau vertreten durch Frau Daniela Helbig zu.

Beschluss- Nr. 29/4/2010
Der Gemeinderat Großharthau bestätigt die 2. Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzeption( ABK) der Gemeinde Großharthau vom 15.03.2010 für den OT Großharthau.

Beschluss- Nr. 30/4/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt zur Errichtung eines fischfreundlichen Wehrs mit Stromgewinnung und eines Wasserrades, vom Flurstück mit der Nummer 929/2 eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 7200 m² zu verkaufen.
Der Kaufpreis beträgt 0,57 €/m².
Die Vermessungskosten und alle mit dem Kauf anfallenden Kosten tragen die Erwerber.
Die zwischen der Gemeinde Großharthau abgeschlossenen Gartenpachtverträge mit den Eheleuten Hansjürgen und Roslinde Lehmann, wohnhaft in 01909 Schmiedefeld, Hauptstraße 78, Eheleuten Carola und Olaf Petrich, wohnhaft in 01909 Schmiedefeld, Hauptstraße 79
und den Eheleuten Margot und Wolfgang Glaser, wohnhaft in 01909 Schmiedefeld, Hauptstraße 79 sind zu übernehmen und bis zu deren Beendigung durch die jetzigen Pächter kostenlos an diese weiter zu verpachten.
Eventuell anfallende Grundsteuern für errichtete Gartenhäuser, sind durch die Pächter zu übernehmen.
Nach Beendigung der Pacht sind die genutzten Gartengrundstücke in den Urzustand zu versetzen.
Die Schuppen 1 und 2, sind zur Nutzung durch die Gemeinde Großharthau zu erhalten. Sie können durch die Gemeinde Großharthau an Dritte weiter verpachtet werden. Die Grundsteuer und Pacht übernimmt die Gemeinde Großharthau, diese Kosten sind durch die Betriebskostenabrechnung (Miete) umzulegen. Der Schuppen Nr. 3 wird nach Beendigung der Nutzung durch Herrn Andre Glaser, wohnhaft in 01909 Schmiedefeld, Hauptstraße 78 auf seine Kosten abgerissen.
Die Garagen Nr. 1 und 2 befinden sich im Eigentum der Eheleute Annemarie und Eberhard Kinzel, wohnhaft in 01909 Schmiedefeld, Hauptstraße 79. Die Nutzung erfolgt bis zur Nutzungsaufgabe durch die Eheleute Kinzel, danach erfolgt Abriss durch den Eigentümer bzw. Nachfolger.

Beschluss- Nr. 31/4/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, das Flurstück mit der Nummer 22/8 der Gemarkung Großharthau mit einer Größe von 91 m² zu kaufen.
Das Grundstück befindet sich angrenzend zum Flurstück mit der Nummer 489a der Gemarkung Großharthau (KITA).
Der Kaufpreis beträgt 4,20 €/m². Die durch die notarielle Beurkundung des Kaufes entstehenden Kosten übernimmt die Gemeinde Großharthau.

Beschluss- Nr. 32/4/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, das Flurstück mit der Nummer 670/1 der Gemarkung Großharthau mit einer Größe von 35902 m² zu kaufen. Auf dem Grundstück soll der Betrieb einer Photovoltaikanlage errichtet werden.
Eigentümer: GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH mit Sitz in 10178 Berlin, Karl-Liebknecht- Straße 33
Die durch die notarielle Beurkundung des Kaufes entstehenden Kosten übernimmt die Gemeinde Großharthau.
 


29.03.2010

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau am 25. März 2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss- Nr. 13/03/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt die Ablösung des Kommunaldarlehens
Kt.- Nr. 6400101010 in Höhe von 114.516,46 EUR (Stand 22.03.2010). Der Kredit wird an die Kreissparkasse Bautzen zu folgenden Konditionen vergeben: 2 % Tilgung,  1,8 Zins
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zinsentwicklung zu beobachten und dem Gemeinderat bei wesentlicher Änderung der Konditionen und Rahmenbedingungen die Umschuldung erneut zum Beschluss vorzulegen.

Beschluss- Nr. 14/03/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, dass die Ablösung des Kommunaldarlehens Kt.- Nr.
6400101754 in Höhe von 196.948,75 EUR (Stand 01.01.2010) zu den Bedingungen eines variablen Darlehens weiter geführt und mit dem Kredit Kt.-Nr. 6400101010 zusammengeführt wird.
Die Zinsbindung des erstgenannten Darlehens ist zum 09.12.2009 ausgelaufen. Es wurde zuletzt zu einem Zinssatz von 2,45 % geführt. Durch die Zusammenführung ergibt sich nunmehr ein Zinssatz von z. Z. 1,8 %, variabel auf Basis des 3-Monats-Euribor.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zinsentwicklung zu beobachten und dem Gemeinderat bei wesentlicher Änderung der Konditionen und Rahmenbedingungen die Umschuldung erneut zum Beschluss vorzulegen.

Beschluss- Nr. 15/03/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, dass die Bestellung von Frau Marion Langer,
geb. 05.10.1961, wohnhaft Dresdener Straße 19 in 01909 Großharthau, als Standesbeamtin
für den Standesamtsbezirk Großharthau, rückwirkend zum 01.01.2010 widerrufen wird.

Beschluss- Nr. 16/03/2010
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, dass die Bestellung von Frau Birgit Schütze,
geb. 21.10.1950, wohnhaft Straße der Einheit 4 in 01909 Großharthau, als Standesbeamtin
für den Standesamtsbezirk Großharthau, rückwirkend zum 01.01.2010 widerrufen wird.

Beschluss- Nr. 17/03/2010

Der Gemeinderat Großharthau stimmt der Erweiterung der Gebietsabgrenzung durch die Einbe-
ziehung des Flurstücks mit der Nummer 668 der Gemarkung Großharthau zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solar“ Großharthau zu.

Beschluss- Nr. 18/03/2010
Der Gemeinderat Großharthau ermächtigt den Bürgermeister, Herrn Mario Winkler  zu
bevollmächtigen, die Gemeinde Großharthau zur Verpachtung der Landflächen der Gemeinde Großharthau in der Jagdgenossenschaft Großharthau zu vertreten.

Nichtöffentlicher Teil

Beschluss- Nr. 19/03/2010
Niederschlagung und Erlass von Forderungen

Beschluss- Nr. 20/03/2010
Stundung eines Abwasserbeitrages


02.03.2010

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau am Dienstag, den 25. Februar 2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss- Nr. 04/02/2010

Der Gemeinderat Großharthau beschließt, Herrn Lothar Schewe als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Bühlau abzuberufen.

Begründung: Herr Lothar Schewe kann aus gesundheitlichen Gründen die Aufgaben des Ortswehrleiters der FFw Bühlau nicht mehr vollumfänglich wahrnehmen.

Beschluss- Nr. 05/02/2010

Der Gemeinderat Großharthau beschließt die Umschuldung eines Kommunaldarlehens in Höhe von 123.941,19 EUR (Stand 01.02.2010) zu den Konditionen der KSK Bautzen, 5 Jahre Zinsbindung, 2,87 %.

Begründung: Die Zinsbindungsfrist für das Darlehen ist ausgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt wurde von der Baden-Württembergischen Landesbank eine Weiterführung des Kredites zu variabel 4,19 % effektiv p.a. angeboten.

Beschluss- Nr. 06/02/2010

Feststellungsbeschluss Beendigung der Baumaßnahme Gestaltung Bahnhofsvorplatz

Der Gemeinderat Großharthau stellt fest:

Für die Baumaßnahme -Gestaltung Bahnhofsvorplatz- waren im Haushalt eingeplant:

Ausgabe: 250.000,00 €; Einnahme: 237.500,00 €; Eigenanteil: 12.500,00 €

Die Baumaßnahme wurde am 09.05.2005 begonnen und war am 09.09.2005 abgeschlossen.

Insgesamt wurden 319.160,35 € ausgegeben.

An Fördermitteln wurden 194.400,00 € eingenommen (FM des Freistaates) und durch den ZVON 108.802,33 €.

Die Gemeinde wurde mit 5 % an der Baumaßnahme beteiligt, das entspricht 15.958,02 €.

Beschluss- Nr. 07/02/2010

Feststellungsbeschluss Beendigung der Baumaßnahme Umverlegung der Straße „Zur Wesenitzaue“ in Großharthau

Der Gemeinderat Großharthau stellt fest:

Die Baumaßnahme wurde am 08.10.2007 und war am 01.11.2007 abgeschlossen.

Es waren im Haushalt 2007 15.000,00 € eingeplant. Insgesamt wurden 24.648,36 € ausgegeben.

Beschluss- Nr. 08/02/2010

Feststellungsbeschluss Beendigung der Baumaßnahme Abwasserentsorgung Großharthau, Am Volkspark 3. BA und Paradies 2. BA – Teil 1 und 2

Der Gemeinderat Großharthau stellt fest:

Die Baumaßnahme wurde in 3 Bauabschnitten durchgeführt.

Am Volkspark - Firma EUROVIA vom 08.10.2007 bis 29.11.2007

Paradies 2. BA, Teil 1 - Firma EUROVIA vom 30.11.2007 bis 23.05.2008

Paradies 2. BA, Teil 2 – Firma Seidel Kamenz vom 14.04.2008 bis 04.12.2008

Es waren 791.269,50 € eingeplant.

Insgesamt wurden 800.018,54 € ausgegeben. An Fördermitteln wurden 474.761,00 € eingenommen.

Beschluss- Nr. 09/02/2010

Für die Baumaßnahme zur Verlängerung der Anliegerstraße „Mittelweg“ im Ortsteil Schmiedefeld veranlagte die Gemeinde Großharthau für das Flurstück mit der Nummer 26 der Gemarkung Schmiedefeld nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Gemarkung Großharthau vom 27.11.1997 einen Straßenbaubeitrag.

Die Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Großharthau wurde am 27.01.2010 neu beschlossen.

Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand beträgt bei Anliegerstraßen 30% nach der Satzung vom 27.01.2010 statt 60 % nach der Satzung vom 27.11.1997.

Der Gemeinderat beschließt aus Gründen der Gleichbehandlung, den überzahlten Betrag zurückzuerstatten. Es erfolgt keine Verzinsung.

Beschluss- Nr. 10/02/2010

Für die Baumaßnahme zur Verlängerung der Anliegerstraße „Mittelweg“ im Ortsteil Schmiedefeld veranlagte die Gemeinde Großharthau für das Flurstück mit der Nummer 806 der Gemarkung Schmiedefeld nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Gemarkung Großharthau vom 27.11.1997 einen Straßenbaubeitrag.

Die Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Großharthau wurde am 27.01.2010 neu beschlossen.

Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand beträgt bei Anliegerstraßen 30% nach der Satzung vom 27.01.2010 statt 60 % nach der Satzung vom 27.11.1997.

Der Gemeinderat beschließt aus Gründen der Gleichbehandlung, den überzahlten Betrag zurückzuerstatten. Es erfolgt keine Verzinsung.

Beschluss- Nr. 11/02/2010

Für die Baumaßnahme zur Verlängerung der Anliegerstraße „Mittelweg“ im Ortsteil Schmiedefeld veranlagte die Gemeinde Großharthau für das Flurstück mit der Nummer 808/2 der Gemarkung Schmiedefeld nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Gemarkung Großharthau vom 27.11.1997 einen Straßenbaubeitrag.

Die Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Großharthau wurde am 27.01.2010 neu beschlossen.

Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand beträgt bei Anliegerstraßen 30% nach der Satzung vom 27.01.2010 statt 60 % nach der Satzung vom 27.11.1997.

Der Gemeinderat beschließt aus Gründen der Gleichbehandlung, den überzahlten Betrag zurückzuerstatten. Es erfolgt keine Verzinsung.

Beschluss- Nr. 12/02/2010

Für die Baumaßnahme zur Verlängerung der Anliegerstraße „Mittelweg“ im Ortsteil Schmiedefeld veranlagte die Gemeinde Großharthau für das Flurstück mit der Nummer 808/3 der Gemarkung Schmiedefeld nach Maßgabe der Straßenbaubeitragssatzung der Gemarkung Großharthau vom 27.11.1997 einen Straßenbaubeitrag.

Die Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Großharthau wurde am 27.01.2010 neu beschlossen.

Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand beträgt bei Anliegerstraßen 30% nach der Satzung vom 27.01.2010 statt 60 % nach der Satzung vom 27.11.1997.

Der Gemeinderat beschließt aus Gründen der Gleichbehandlung, den überzahlten Betrag zurückzuerstatten. Es erfolgt keine Verzinsung.

 

16.02.2010

Beschlüsse der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau am 11. Februar 2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss- Nr. GA 01/01/2010

Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau stimmt der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau in der Planzeichnung A zu.
Im Flächennutzungsplan soll ein Sondergebiet „Solar“ Großharthau ausgewiesen werden. Das Gebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau, Planzeichnung A als Altlastverdachtsfläche und landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

Beschluss- Nr. GA 02/01/2010


Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau stimmt der Einstellung einer Umlage von 125.000 € für den Vollzug des Haushaltsrechtes und der übertragenen Aufgaben im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft in die Haushalte beider beteiligten Gemeinden zu.
Darin sind ebenfalls folgende Umlagen enthalten: Lohnkosten, Umlage Standesamt und Meldewesen zur Weiterleitung an die Stadt Bischofswerda


04.02.2010

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau am Mittwoch, den 27. Januar 2010 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss- Nr. 01/01/2010

Der Gemeinderat Großharthau beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Verkehrsanlagen (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde Großharthau in der Fassung vom 27.01.2010.

Beschluss- Nr. 02/01/2010

Der Gemeinderat Großharthau beschließt aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Mai 2005 (SächsGVBl. S. 155) und den Bestimmungen der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) vom 26. März 2002 (SächsGVBl. S. 142, berichtigt S. 176), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 07. Oktober 2005 (Sächs. GVBl. S. 286) die Haushaltssatzung der Gemeinde Großharthau für das Haushaltsjahr 2010 mit Anlagen.

Beschluss- Nr. 03/01/2010

Der Gemeinderat Großharthau beschließt, für die Baumaßnahme Sanierung/Umnutzung „Alte Schule – Bürgerhaus“ in Bühlau die Bauleistung Los 2 Fenster- und Türarbeiten an die Firma Bau- und Möbeltischlerei Steglich, Mühlenweg 5 in 01909 Großharthau auf der Grundlage des Angebots vom 18.01.2010 zu vergeben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Baufirma einen Bauleistungsvertrag abzuschließen.

 

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