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Beschlüsse des Gemeinderates 2011

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau am 15. Dezember 2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss- Nr. 75/10/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, dem Ausscheiden von Herrn Lutz Paulick aus dem Gemeinderat Großharthau gemäß § 18 SächsGemO zuzustimmen.

Beschluss- Nr. 76/10/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, die Leistungen zur Bewertung der Straßen- und Verkehrsanlagen für die Gemeinde Großharthau an die Ingenieurgesellschaft Exner & Schramm mbH, Alt Rattwitz 1 a, 02625 Bautzen zum Preis von 9.969,82 € zu vergeben.

Begründung
Die Aufnahme und Bewertung des Vermögens der Gemeinde Großharthau ist durch die Einführung der Doppik ab dem Jahr 2013 notwendig geworden. Die Firma Exner & Schramm wurde durch Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Großharthau mit der Aufnahme des Straßen- und Verkehrsanlagenvermögens beauftragt. In den vergangenen Monaten erfolgte durch Mitarbeiter der Firma eine umfangreiche Katalogisierung. Aufgrund des hohen logistischen Aufwandes und des Arbeitsumfanges kann die Bewertung nicht durch eigene Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung erfolgen. Durch die gleichzeitige Bewertung des Vermögens der Gemeinde Frankenthal und die vorher vorgenommene Aufnahme des Vermögens durch die Firma Exner & Schramm entstehen Synergieeffekte.

Beschluss- Nr. 77/10/ 2011
Der Gemeinderat Großharthau stellt gemäß § 88 Abs. III Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Großharthau mit nachfolgendem Ergebnis fest. Der abschließende Bericht der örtlichen Prüfung steht noch aus.

 
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
 
(VwH)
(VmH)
 
 

in EUR

in EUR

in EUR

Summe der Einnahmen

3.079.648,20

667.291,99

3.746.940,19

Summe der Ausgaben

3.079.648,20

667.291,99

3.746.940,19

Haushaltsausgleich (§ 22 KomHVO)

 
 

 

Zuführung vom VwH zum VmH

***
***
247.028,77

Nachrichtlich : Mindestzuführung

 

 

95.078,36

Zuführung vom VmH zum VwH

***
***
0

Zuführung an allgemeine Rücklage

***
***
28.697,96

Entnahme aus der allgemeine Rücklage

***
***
0
Fehlbetrag
0
0
0

Nachrichtlich: Haushaltsreste

 
 
 

Haushaltseinnahmereste alt

0
118.800,00
118.800,00

Haushaltseinnahmereste neu

0
44.100,00
44.100,00

Haushaltsausgabereste alt

0
180.000,00
180.000,00

Haushaltsausgabereste neu

0
8.500,00
8.500,00

Fehlbetrag nach § 79 II SächsGemO

 
 
 

(vgl. § 23 I S. 1 KomHVO)

0
0
0

Beschluss- Nr. 78/10/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für den Sammelnachweis 54 (Betriebsausgaben – Bewirtschaftung der Grundstücke u baulichen Anlagen) in Höhe von 18.000 EUR. Die Finanzierung erfolgt aus dem Verwaltungshaushalt.

Erläuterung
Die Steigerung der Betriebskosten hat hauptsächlich 2 Ursachen:

(1) Durch den langen und harten Winter 2010/11 sind höhere Heizkosten angefallen.

(2) Seit der Umrüstung der Heizungsanlage in der Grundschule (privater Betreiber) ist neben den reinen Heizkosten auch eine Investitionsumlage zu entrichten. Damit werden in der Haushaltsstelle 1.2113.5418 Kosten abgebildet, die beim früheren, eigenen Betrieb durch die Gemeinde im Vermögenshaushalt (Investitionsrücklage) und im Verwaltungshaushalt (Reparaturen) dargestellt waren. Dieser Umstand war bei der HH-Planung 2011 noch nicht bekannt.

Künftig ist der Ansatz in der Haushaltsstelle 1.2113.5418 entsprechend anzupassen.

Beschluss- Nr. 79/10/201
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, die Baumpflegearbeiten und Baumfällungen im Schloss-park Großharthau in 01909 Großharthau an die Fa. Dieter Rotzsch, Zeiss-Abbe-Str. 6, 01108 Dresden auf der Grundlage des Angebots vom 07.12.2011 mit einer Summe von 11.947,60 € (brutto) zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Firma einen Bauleistungsvertrag abzuschließen.

Beschluss- Nr. 80/10/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, dem Ausscheiden von Herrn Andreas Ehrentraut aus dem Energieberaterteam der Gemeinde Großharthau zuzustimmen.


Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau am 17. November 2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss- Nr. 64/9/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, auf der Grundlage der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV), Anlage Gebührenverzeichnis Nr. 20 f (Zulassung von Ausnahmen von den Vertriebs- u. Verwendungsverboten nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV) in der geltenden Fassung, die Gebühr zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse 2 von derzeit 30,68 € auf 60,00 €, ab 01.01.2012 festzusetzen.

Begründung:

Gemäß der Anlage Gebührenverzeichnis Nr. 20 f, ist eine Gebühr von 30,68 € bis 204,52 € möglich. Die Gemeindeverwaltung möchte ein kostendeckendes Arbeiten realisieren.

Beschluss- Nr. 65/9/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, das Flurstück mit der Nummer 62 der Gemarkung Bühlau, Grundbuch von Bühlau, Blatt 213 mit einer Größe von 180 m2 zu verkaufen.

Verkäufer: Gemeinde Großharthau, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau.

Der Kaufpreis beträgt 10,00 €/m2. Die durch die notarielle Beurkundung des Kaufes entstehenden Kosten übernimmt der Käufer.

Beschluss- Nr. 66/9/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, das Flurstück mit der Nummer 161/15 der Gemarkung Großharthau, Grundbuch von Großharthau, Blatt 367 mit einer Größe von 100 m2 zu verkaufen.

Verkäufer: Gemeinde Großharthau, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau.

Der Kaufpreis beträgt 13,80 €/m2. Die durch die notarielle Beurkundung des Kaufes entstehenden Kosten übernimmt der Käufer.

Beschluss- Nr. 67/9/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, den Beschluss- Nr. 50/7/2011 vom 22.09.2011 wie folgt zu ändern:

Die Vermessungskosten werden 1/3 von der Gemeinde Großharthau und 2/3 vom Erwerber getragen.

Beschlussvorlage- Nr. 68/9/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt auf der Grundlage von § 6 des Sächsischen Straßenge-
gesetzes die Widmung folgender Straße:

Straßenname: „Querstraße“, Flurstück mit der Nummer 514 (Teilfläche) der Gemarkung Großharthau.

Straßenlänge: Der gewidmete Weg verbindet in einer Länge von 1,304 km die Ortslage Großharthau mit dem Gemeindegebiet von Frankenthal.

Lage: Die Straße beginnt an dem Kreuzungsbereich Schulstraße/Mittelweg zu Flurstück mit der Nummer 164/1 der Gemarkung Großharthau, verläuft in nördliche Richtung und endet an der Gemarkungsgrenze zu Frankenthal, zu Flurstück mit der Nummer 567 der Gemarkung Frankenthal.

Die oben näher bezeichnete Straße wird als sonstige öffentliche Straße – beschränkt – öffentlicher Weg gewidmet.

Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger, Radfahrer und landwirtschaftliche Fahrzeuge.

Beschluss- Nr. 69/9/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Großharthau ab 01.01.2012, befristet bis 31.12.2012, von wöchentlich 18,0 Std. / Woche auf 15,0 Std. / Woche zu reduzieren.

Die Gemeindeverwaltung Großharthau hat wie folgt geöffnet:

Montag: 9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch. geschlossen

Donnerstag: geschlossen 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr

Begründung:  Einführung der Doppik bis 31.12.2012

 

Nichtöffentlicher Teil

Beschluss- Nr. 70/9/2011
Niederschlagung und Erlass von Forderungen

Beschluss- Nr. 71/9/2011
Stundung einer Gewerbesteuerschuld

Beschluss- Nr. 72/9/2011 und 73/9/2011
Personalangelegenheiten

Beschluss- Nr. 74/9/2011
Personalausgabe Doppik

 


Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau am 20. Oktober 2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss- Nr. 53/8/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, einen Fördermittelantrag in Höhe von 26.836,56 € für die Anschaffung von Feuerwehrbekleidung und Geräten für die Gemeindefeuerwehr Großharthau einschließlich Ortsteile beim Landratsamt Bautzen zu stellen.
Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2012 einzuplanen.

Die Ausgabe beträgt 26.836,56 € und die Einnahme 13.418,28 €.

Beschluss- Nr. 54/8/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, einen Fördermittelantrag in Höhe von 296.188,62 €
für die Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeuges vom Typ TLF 3000 für die Ortsfeuerwehr Großharthau beim Landratsamt Bautzen zu stellen.
Die Maßnahme ist in der mittelfristigen Finanzplanung einzustellen.

Die Ausgabe beträgt 296.188,62 € und die Einnahme 115.000,00 €.

Beschluss- Nr. 55/8/2011
Der Gemeinderat Großharthau stimmt der Neufassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes
Bischofswerda-RÖDERAUE zur Sicherheitsneugründung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE zu und ermächtigt den Bürgermeister, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE die Verbandssatzung (Stand: 09.09.2011) zu beschließen.

Beschluss- Nr. 56/8/2011
Der Gemeinderat Großharthau stimmt dem Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Großen Kreisstadt Radeberg und dem Zweckverband Bischofswerda-RÖDERAUE zu.

Beschluss- Nr. 57/8/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt den Gemeinderatsbeschluss- Nr. 32/04/2010 vom 27.05.2010 mit folgendem Wortlaut und Abstimmungsergebnis aufzuheben:

„Der Gemeinderat Großharthau beschließt, das Flurstück mit der Nummer 670/1 der Gemarkung Großharthau mit einer Größe von 35902 m2 zu kaufen. Auf dem Grundstück soll der Betrieb einer Photovoltaikanlage errichtet werden.
Eigentümer: GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH mit Sitz in 10178 Berlin, Karl-Liebknecht-Straße 33. Der Kaufpreis beträgt 11.500,00 €. Die durch die notarielle Beurkundung des Kaufes entstehenden Kosten übernimmt die Gemeinde Großharthau.

Ja- Stimmen: 10
Nein- Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 3“

 

Beschluss- Nr. 58/8/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, das Flurstück mit der Nummer 670/1 der Gemarkung Großharthau mit einer Größe von 35902 m² zu kaufen.
Auf dem Grundstück soll der Betrieb einer Photovoltaikanlage errichtet werden.
Eigentümer: GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH mit Sitz in 10178 Berlin, Karl-Liebknecht- Straße 33.  Der Kaufpreis beträgt 1,00 €/m² und somit 35.902,00 €.
Die durch die notarielle Beurkundung des Kaufes entstehenden Kosten übernimmt die Gemeinde Großharthau.

 

Beschluss- Nr. 59/8/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, das Flurstück mit der Nummer 517/2 der Gemarkung Großharthau mit einer Größe von 43 m² -Grünfläche, Uferböschung- entlang der Wesenitz zu verkaufen. Eigentümer des Grundstücks ist die Gem. Großharthau. Der Kaufpreis beträgt 0,50 €/m².

Die durch die notarielle Beurkundung des Kaufes entstehenden Kosten übernimmt der Erwerber.

Beschluss- Nr. 60/8/2011
DerGemeinderat Großharthau beschließt, den Gemeinderatsbeschluss 30/04/2010 vom 27.05.2010 mit folgendem Wortlaut und Abstimmungsergebnis aufzuheben:
„Der Gemeinderat Großharthau beschließt zur Errichtung eines fischfreundlichen Wehrs mit Stromgewinnung und eines Wasserrades, vom Flurstück mit der Nummer 929/2 eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 7200 m² zu verkaufen.

Käufer: Frau Nicole Träger, Ziegelstraße 13 in 63512 Hainburg und Herr Carsten Arndt, Elbersdorfer Gasse 24 in 01833 Dittersbach-Dürrröhrsdorf
Der Kaufpreis beträgt 0,57 €/m².
Die Vermessungskosten und alle mit dem Kauf anfallenden Kosten tragen die Erwerber.

Die zwischen der Gemeinde Großharthau abgeschlossenen Gartenpachtverträge mit den Eheleuten Hansjürgen und Roslinde Lehmann, wohnhaft in 01909 Schmiedefeld, Hauptstraße 78, Eheleuten Carola und Olaf Petrich, wohnhaft in 01909 Schmiedefeld, Hauptstraße 79 und den Eheleuten Margot und Wolfgang Glaser, wohnhaft in 01909 Schmiedefeld, Hauptstraße 79 sind zu übernehmen und bis zu deren Beendigung durch die jetzigen Pächter kostenlos an diese weiter zu verpachten.
Eventuell anfallende Grundsteuern für errichtete Gartenhäuser, sind durch die Pächter zu übernehmen.

Nach Beendigung der Pacht sind die genutzten Gartengrundstücke in d02en Urzustand zu versetzen.
Die Schuppen 1 und 2, sind zur Nutzung durch die Gemeinde Großharthau zu erhalten. Sie können durch die Gemeinde Großharthau an Dritte weiter verpachtet werden.

Die Grundsteuer und Pacht übernimmt die Gemeinde Großharthau, diese Kosten sind durch die Betriebskostenabrechnung (Miete) umzulegen.
Der Schuppen Nr. 3 wird nach Beendigung der Nutzung durch Herrn Andre Glaser, wohnhaft in 01909 Schmiedefeld, Hauptstraße 78 auf seine Kosten abgerissen.
Garagen Nr. 1 und 2 befinden sich im Eigentum der Eheleute Annemarie und Eberhard Kinzel, wohnhaft in 01909 Schmiedefeld, Hauptstraße 79
Die Nutzung erfolgt bis zur Nutzungsaufgabe durch die Eheleute Kinzel, danach erfolgt Abriss durch den Eigentümer bzw. Nachfolger.

Ja-Stimmen:12
Nein- Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 0“

Beschluss- Nr. 61/8/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 184 m2 des Flurstücks- Nr. 559/4 sowie eine noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 1650 m2 des mit einem Mehrfamilienhaus und Schuppen bebauten Grundstückes Am Volkspark 4 in 01909 Großharthau – Flurstück- Nr. 559/3 – lt. beiliegendem Lageplan zu verkaufen.

Der Teil des Flurstücks, welcher mit Garagen bebaut ist, soll im Eigentum der Gemeinde Großharthau verbleiben. Der vorhandene Verbindungsweg zwischen der Straße Am Volkspark und dem Friedhof soll auf dem Flurstück- Nr. 559/3 heraus gemessen werden und im Eigentum der Gemeinde Großharthau verbleiben.

Die durch den notariellen Vollzug entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Erwerbes.
Die Vermessungskosten sind vom Erwerber zu tragen.

Beschluss- Nr. 62/8/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, das Flurstück mit der Nummer 161/20 der Gemarkung Großharthau mit einer Größe von 1 m² zu verkaufen. Eigentümer des Grundstücks ist die Gemeinde Großharthau. Der Kaufpreis beträgt 2,76 €/m². Die durch die notarielle Beurkundung des Kaufes entstehenden Kosten übernimmt der Erwerber.

Beschluss- Nr. 63/8/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, dass Flurstück mit der Nummer 133/9 der Gemarkung Bühlau, bebaut mit einer Kegelsportanlage zu verkaufen. Die Größe des Grundstücks beträgt 1200 m². Der Verkehrswert lt. Gutachten vom 23.09.2011 beträgt 9.500,00 € Der Kaufpreis beträgt 10.283,45 €. Die durch den notariellen Vollzug entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Erwerbers.

 


Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau am 25.08.2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss- Nr. 37/06/2011
Vergabe der Bauleistung Installationsarbeiten Elektro - Erweiterung Hortkapazität KITA „Bummi“ in 01909 Großharthau, Dresdener Straße 2
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, die Bauleistung Installationsarbeiten Elektro - Erweiterung Hortkapazität KITA „Bummi“ in 01909 Großharthau, Dresdener Straße 2 an die Firma Elektro-Kretzschmar, Dorfstraße 100, 01833 Stolpen OT Lauterbach auf der Grundlage des Angebots vom 02.08.2011mit einer Summe von 7.467,69 € (brutto) zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Firma einen Bauleistungsvertrag abzuschließen.

Beschluss- Nr. 38/06/2011
Vergabe der Bauleistung Installationsarbeiten Heizung, Sanitär - Erweiterung Hortkapazität KITA „Bummi“ in 01909 Großharthau, Dresdener Straße 2
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, die Bauleistung Installationsarbeiten Heizung, Sanitär - Erweiterung Hortkapazität KITA „Bummi“ in 01909 Großharthau, Dresdener Straße 2, an die Firma Heizung-Bad-Solar Uwe Häntzschel, Hauptstraße 12, 01909 Großharthau- Bühlau auf der Grundlage des Angebots vom 09.08.2011 mit einer Summe von 16.936,31 € (brutto) zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Firma einen Bauleistungsvertrag abzuschließen.

Beschluss- Nr. 39/06/2011
Vergabe der Bauleistung Fliesenlegerarbeiten - Erweiterung Hortkapazität KITA „Bummi“ in 01909 Großharthau, Dresdener Straße 2
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, die Bauleistung Fliesenlegerarbeiten - Erweiterung Hortkapazität KITA „Bummi“ in 01909 Großharthau, Dresdener Straße 2 an die Firma Sonnek GmbH, Neuteichnitzer Straße 70, 02625 Bautzen auf der Grundlage des Angebots vom 10.08.2011 mit einer Summe von 4.193,13 € (brutto) zu vergeben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Firma einen Bauleistungsvertrag abzuschließen.

Beschluss- Nr. 40/06/2011
Vergabe der Bauleistung Maler-/Bodenbelagsarbeiten - Erweiterung Hortkapazität KITA „Bummi“ in 01909 Großharthau, Dresdener Straße 2
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, die Bauleistung Maler-/Bodenbelagsarbeiten - Erweiterung Hortkapazität KITA „Bummi“ in 01909 Großharthau, Dresdener Straße 2 an den Malerbetrieb Wulf Mothes, Gewerbering 8, 01809 Dohna auf der Grundlage des Angebots vom 08.08.2011 mit einer Summe von 8.609,03 €(brutto) zu vergeben.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Firma einen Bauleistungsvertrag abzuschließen.

Beschluss- Nr. 41/06/2011
Vergabe der Bauleistung Tischler- und Einsetzarbeiten - Erweiterung Hortkapazität KITA „Bummi“ in 01909 Großharthau, Dresdener Straße 2
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, die Bauleistung Tischler- und Einsetzarbeiten - Erweiterung Hortkapazität KITA „Bummi“ in 01909 Großharthau, Dresdener Straße 2 an die Firma Kmoch & Teich GmbH, Dresdener Straße 38, 01909 Großharthau auf der Grundlage des Angebots vom 10.08.2011 mit einer Summe von 20.905,66 € (brutto) zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Firma einen Bauleistungsvertrag abzuschließen.

Beschluss- Nr. 42/06/2011
Vergabe der Bauleistung Baumeisterarbeiten – Erweiterung Hortkapazität KITA „Bummi“ in 01909 Großharthau, Dresdener Straße 2
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, die Bauleistung Baumeisterarbeiten - Erweiterung Hortkapazität KITA „Bummi“ in 01909 Großharthau, Dresdener Straße 2 an die Firma Trockenbau Thomas Wirsig, Gartenstraße 17, 01906 Jedlitz auf der Grundlage des Angebots vom 10.08.2011 mit einer Summe von 22.512,56 € (brutto) zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Firma einen Bauleistungsvertrag abzuschließen.

 


Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau

 

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau am 16. Juni 2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss- Nr. 33/5/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, von der Agro- Union- Production GmbH u. Co. KG 01877 Bischofswerda, Kleindrebnitzer Str. 4 eine Teilfläche von ca. 8900 m2 vom Flurstück mit der Nummer 222/3 der Gemarkung Großharthau zu erwerben. Bei der Fläche handelt es sich um Bauerwartungsland und sonstige Fläche.

Käufer: Gemeinde Großharthau, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau
Verkäufer: Agro- Union- Production GmbH u. Co. KG 01877 Bischofswerda, Kleindrebnitzer Straße 4

Der Kaufpreis beträgt 3,00 €/m2. Die durch die notarielle Beurkundung des Kaufes entstehenden Kosten übernimmt die Gemeinde Großharthau.

Beschluss- Nr. 34/5/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für den Bau eines Mehrgenerationen-Fitness-Areals bei der Grundschule in Höhe von 54.560,09 EUR. Die Finanzierung erfolgt aus der Rücklage, HH-Stelle 2.9100.3100-001 zu Gunsten der neu anzulegenden HH-Stelle 2.2113-002.

 

Erläuterung:
Im Rahmen des vom Schulverein initiierten Projektes wurden Fördermöglichkeiten überprüft und ein entsprechender Förderantrag gestellt, welcher jedoch negativ beschieden wurde. Dennoch soll das Projekt in der Zukunft weiter verfolgt und zur Realisierung notwendige Stellungnahmen eingeholt werden.

 

Eine Förderung durch die Kreissparkasse Bautzen ist weiterhin in Aussicht gestellt.

Nichtöffentlicher Teil

Beschluss- Nr. 35/5/2011
Stundung eines Abwasserbeitrages (übergroßer Teil)

Beschluss- Nr. 36/5/2011
Stundung eines Abwasserbeitrages

 


Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau am 18. Mai 2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst:


Beschluss- Nr. 25/4/2011
Der Gemeinderat Großharthau stellt gemäß § 88 Abs. III Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) die Jahresrechnung 2007 der Gemeinde Großharthau nach örtlicher Prüfung mit nachfolgendem Ergebnis fest. 

 
Verwaltungs-haushalt
Vermögens-haushalt
Gesamt-haushalt
 

in EUR

in EUR

in EUR

Summe der Einnahmen

2.908.009,35
1.491.822,48
4.399.831,83

Summe der Ausgaben

2.908.009,35
1.491.822,48
4.399.831,83

Haushaltsausgleich (§ 22 KomHVO)

 
 

 

Zuführung vom VwH zum VmH

***
***
433.164,26

Zuführung vom VmH zum VwH

***
***
0

Zuführung an allgemeine Rücklage

***
***
0

Entnahme aus der allgemeine Rücklage

***
***
25.022,40
Fehlbetrag
0
0
0

Nachrichtlich: Haushaltsreste

 
 
 

Haushaltseinnahmereste alt

0
122.200,00
122.200,00

Haushaltseinnahmereste neu

0
7.000,00
7.000,00

Haushaltsausgabereste alt

0
43.400,00
43.400,00

Haushaltsausgabereste neu

0
290.000,00
290.000,00

Fehlbetrag nach § 79 II SächsGemO

 
 
 

(vgl. § 23 I S. 1 KomHVO)

0
0
0

Beschluss- Nr. 26/4/2011
Der Gemeinderat Großharthau stellt gemäß § 88 Abs. III Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Großharthau nach örtlicher Prüfung mit nachfolgendem Ergebnis fest. 

 
Verwaltungs-haushalt
Vermögens-haushalt
Gesamt-haushalt
 

in EUR

in EUR

in EUR

Summe der Einnahmen

2.938.845,15
1.183.226,89
4.122.072,04

Summe der Ausgaben

2.938.845,15
1.183.226,89
4.122.072,04

Haushaltsausgleich (§ 22 KomHVO)

 
 

 

Zuführung vom VwH zum VmH

***
***
418.895,08

Zuführung vom VmH zum VwH

***
***
0

Zuführung an allgemeine Rücklage

***
***
243.127,93

Entnahme aus der allgemeine Rücklage

***
***

 

Fehlbetrag
0
0
0

Nachrichtlich: Haushaltsreste

 
 
 

Haushaltseinnahmereste alt

0
7.000,00
7.000,00

Haushaltseinnahmereste neu

0
0
0

Haushaltsausgabereste alt

0
290.000,00
290.000,00

Haushaltsausgabereste neu

0
39.100,00
39.100,00

Fehlbetrag nach § 79 II SächsGemO

 
 
 

(vgl. § 23 I S. 1 KomHVO)

0
0
0

Beschluss- Nr. 27/4/2011

Der Gemeinderat Großharthau stellt gemäß § 88 Abs. III Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Großharthau nach örtlicher Prüfung mit nachfolgendem Ergebnis fest.
 
Verwaltungs-haushalt
Vermögens-haushalt
Gesamt-haushalt
 

in EUR

in EUR

in EUR

Summe der Einnahmen

3.049.115,16
1.100.166,48
4.149.281,64

Summe der Ausgaben

3.049.115,16
1.100.166,48
4.149.281,64

Haushaltsausgleich (§ 22 KomHVO)

 
 

 

Zuführung vom VwH zum VmH

***
***
384.054,49

Zuführung vom VmH zum VwH

***
***
0

Zuführung an allgemeine Rücklage

***
***
143.626,06

Entnahme aus der allgemeine Rücklage

***
***
0
Fehlbetrag
0
0
0

Nachrichtlich: Haushaltsreste

 
 
 

Haushaltseinnahmereste alt

0
0
0

Haushaltseinnahmereste neu

0
118.800,00
118.800,00

Haushaltsausgabereste alt

0
39.100,00
39.100,00

Haushaltsausgabereste neu

0
180.000,00
180.000,00

Fehlbetrag nach § 79 II SächsGemO

 
 
 

(vgl. § 23 I S. 1 KomHVO)

0
0
0

Beschluss- Nr. 28/4/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für die Aufnahme des Immobilienvermögens in der Gemeinde Großharthau.
Maximal sind dafür 3.500 EUR vorgesehen.
Die Maßnahme ist auf das Jahr 2011 befristet. Die Finanzierung erfolgt aus dem Verwaltungshaushalt zu Lasten der HH-Stelle 1.0310.6558 und mindert die Zuführung zum Vermögenshaushalt entsprechend.

Erläuterung

Im Rahmen der Doppik-Einführung ist es notwendig, auch das Immobilien-Vermögen der Gemeinde zu erfassen. Ein Durchlauf unterliegt dabei immer dem 4-Augen-Prinzip. Bisher erfolgte die Erfassung allein durch das Bauamt, erweist sich aber als äußerst zeitintensiv. Zur Absicherung der Erledigung der Kernaufgaben der Verwaltung soll daher zur Bewertung des Gebäudebestandes vor Ort auf Hilfe eines Sachverständigen zurückgegriffen werden. Dieser soll jeweils mit einer Mitarbeiterin des Bauamtes die Begehung absichern. Die Aufnahme in das EDV-System verbleibt beim Bauamt.

Beschluss- Nr. 29/4/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt die Gewährung eines Zuschusses zur Rekultivierung der ehemaligen Baumischabfalldeponie an der Bühlauer Straße in Großharthau in Höhe 5.000 € an die Agrar- Union Produktion GmbH, Großdrebnitz, Kleindrebnitzer Straße 4, 01877 Bischofswerda (Beseitigungspflichtige). Die Finanzierung erfolgt aus der Rücklage.

Erläuterung

Vom Landkreis Bautzen, der Agrar Union Großdrebnitz und der Gemeinde Großharthau wurde nach Verhandlungen eine 3-seitige Vereinbarung vorbereitet, die eine Beseitigung der Altlasten und eine Ertüchtigung des Geländes für eine zukünftige Vermarktung sichern soll. Das Interesse der Gemeinde erstreckt sich auf die Beseitigung eines jahrelangen „Schandfleckes“ im Gemeindegebiet und gegebenenfalls die zukünftige Erzielung von Gewerbesteuereinnahmen.

Beschluss- Nr. 30/4/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe für die Anschaffung einer Tragkraftspritze IVECO Magirus PFPN 10-1000 für die FFW Bühlau in Höhe von 9.615,20 €
zu Lasten der neu einzurichtenden Haushaltstelle 2.1300-004. Die Finanzierung erfolgt aus der Rücklage.

Erläuterung

Die Ortsfeuerwehr Bühlau ist seit der 19. KW aufgrund Defektes ihrer Tragkraftspritze (TS) nur noch bedingt einsatzfähig. Bei der vorhandenen TS wurden durch eine Fachwerkstatt ein Totalschaden des Motors und Beschädigungen an der Kupplungsglocke feststellt. Ein Angebot über die Instandsetzung wurde eingeholt und beläuft sich auf 7.224,50 €. Aufgrund des hohen Alters der vorhandenen TS (20 Jahre) erscheint eine Instandsetzung unwirtschaftlich, die Verwaltung empfiehlt deshalb eine Neuanschaffung.

Beschluss- Nr. 31/4/2011
Der Gemeinderat genehmigt die private Nutzung des Dienstfahrzeuges durch den Bürgermeister gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die private Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen durch kommunale Wahlbeamte (VwV-KomDKfz) vom 20.04.2006. Die Genehmigung wird rückwirkend zum 01.01.2007 erteilt. Die Nutzung wird künftig über ein Fahrtenbuch dokumentiert. Privatfahrten werden entsprechend dem Sächsischen Reisekostengesetz (SächsRKG) (gegenwärtig 0,22 €/km) verrechnet.

Durch den Bürgermeister wird das Dienstfahrzeug für seien täglichen Arbeitsweg genutzt. Dafür wird die Zahlung einer monatlichen Pauschale von 30,00 € ab 01.01.2011 vereinbart. Standort des Dienstfahrzeuges ist das Gelände der Gemeindeverwaltung Großharthau und nach Büroschluss die Heimatadresse des Bürgermeisters.

Begründung

Der Rechnungsprüfungsausschuss stellte bei der überörtlichen Prüfung fest, dass ein möglicher Beschluss nach der VwVDKfz vom 20.04.2006 nicht gefasst wurde. Durch den Bürgermeister wurden aber bekanntermaßen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle durchgeführt. Durch den Bürgermeister wurden dafür monatlich pauschal 20,00 € eingezahlt. Aufgrund eines fehlenden Beschlusses des Gemeinderates war dies rechtswidrig.

Beschluss- Nr. 32/4/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt die Richtlinien für die Verleihung der Ehrung als
Verdienstvoller Bürger“ der Gemeinde Großharthau in der Fassung vom 18.05.2011.


Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau am 14. April 2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss- Nr. 13/3/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, Herrn Thomas Glaser, wohnhaft in 01909 Großharthau, Rittergut 20 als Mitglied des Energieberaterteams für die Gemeinde Großharthau zu bestellen.

Beschlussvorlage- Nr. 14/3/2011
Der Gemeinderat Großharthau stimmt gem. § 40 der KomHVO der Bildung folgender Haushaltseinnahme- bzw. -ausgabereste aus dem Haushaltsjahr 2010 zu:
 

Pos.
Haushaltsstelle
Maßnahme
HER
HAR
E
A
1
2.4681-001
JC Bühlau
  4.100

 

 33.700
50.000
2
2.5500-001

Fremdenverkehr, Park

 
6.750
 
7.000
3
2.5800-002

Spielplatz Großharthau

40.000
 
40.000
 86.000
4
2.7000-010

Abwasser Gewährleistung

 
1.750
 
10.000
 
 
 
44.100
8.500
 
 

Beschluss- Nr. 15/3/2011
Der Gemeinderat Großharthau stellt nach örtlicher Prüfung gemäß § 88 Abs. III Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) die Jahresrechnung 2006 der Gemeinde Großharthau nach örtlicher Prüfung mit nachfolgendem Ergebnis fest.

 

 
Verwaltungs-haushalt
Vermögens-haushalt
Gesamt-haushalt
 
(VwH)
(VmH)
 
 
in EUR
in EUR
in EUR
Summe der Einnahmen
2.679.869,79
1.728.161,62
4.408.031,41
Summe der Ausgaben
2.679.869,79
1.728.161,62
4.408.031,41

Haushaltsausgleich (§ 22 KomHVO)

 
 

 

Zuführung vom VwH zum VmH

***
***
260.664,38

Zuführung vom VmH zum VwH

***
***
0

Zuführung an allgemeine Rücklage

***
***
0

Entnahme aus der allgemeine Rücklage

***
***
27.017,92
Fehlbetrag
0
0
0

Nachrichtlich: Haushaltsreste

 
 
 

Haushaltseinnahmereste alt

0
155.000,00
155.000,00

Haushaltseinnahmereste neu

0
122.200,00
122.200,00

Haushaltsausgabereste alt

0
85.000,00
85.000,00

Haushaltsausgabereste neu

0
43.400,00
43.400,00

Fehlbetrag nach § 79 II SächsGemO

 
 
 

(vgl. § 23 I S. 1 KomHVO)

0
0
0

Beschluss- Nr. 16/3/2011
Der Gemeinderat Großharthau stellt fest:
Die o. g. Baumaßnahme wurde mit der Beauftragung am 17.12.2009 begonnen und am 31.05.2010 mit der Bauabnahme abgeschlossen.

Insgesamt wurden 73.110,55 € ausgegeben (Plan 86.000 €) und 38.209,87 € an Fördermitteln über ILEK eingenommen (Plan 40.000 €).

Beschluss- Nr. 17/3/20011
Der Gemeinderat Großharthau schlägt dem Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau die 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau vor.

Im Flächennutzungsplan soll das Wohngebiet „Randsiedlung“ Großharthau ausgewiesen werden.

Das Gebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan zum Teil als Bestand Wohnen und landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.

Beschluss- Nr. 18/3/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt,

  1. dass für das Gebiet nördlich der Bestandsbebauung Randsiedlung, westlich desWaldgebietes, östlich einer ehemaligen Deponie und südlich von landwirtschaftlichen Flächen, Teile von den Flurstücken mit der Nummer 222/3 und 222m der Gemarkung Großharthau lt. Beigefügtem Lageplan M 1 : 1000 mit Gebietsabgrenzung, ein Bebauungsplan Wohngebiet „Randsiedlung“ Großharthau aufgestellt werden soll.
    Es werden folgende Planungsziele angestrebt: Die Teilfläche der momentanen landwirtschaftlichen Nutzung soll einer geordneten städtebaulichen Nutzung als Wohngebiet zugeführt werden.
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Schubert Büro für Architektur & Freiraum aus Radeberg, Friedhofstraße 2 beauftragt werden.
  3. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
  4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Beschluss- Nr. 19/3/2011
Der Gemeinderat beschließt, den Vorentwurf des Bebauungsplans „Randsiedlung“ Großharthau für das Gebiet, Flurstück mit der Nummer 222/3 und 222m der Gemarkung Großharthau, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B und der Begründung Teil C in der vorliegenden Planfassung vom 22.03.2011 zu billigen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Randsiedlung“ wird gemäß § 3 (1) BauGB frühzeitig für die Öffentlichkeit ausgelegt.

Die Träger öffentlicher Belange werden frühzeitig beteiligt.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

Beschluss- Nr. 20/3/2011
Der Gemeinderat Großharthau stimmt dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 10 SächsWaldG zur Aufforstung des Grundstücks, Flurstück Nr. 223 der Gemarkung Bühlau – 1,8 ha, Aufforstungsfläche 0,9 ha zu, wenn die Belange des Hochwasserschutzes für den nördwestlichen Teil des Grundstücks, welches lt. der Gefahrenkarte Wesenitz im Überschwemmungsgebiet liegt, nicht beeinträchtigt werden.

Beschluss- Nr. 21/3/2011
Der Gemeinderat Großharthau stimmt der Zuordnung und Grundbuchumschreibung des Flurstücks mit der Nummer 289d der Gemarkung Großharthau zugunsten der BVVG Bodenverwertungs- und –verwaltungs GmbH zu.

Beschluss- Nr. 22/3/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe bis zu 11,0 T€ für die Finanzierung geringfügiger Beschäftigter zur Aufrechterhaltung von Ordnung, Sicherheit und Landschaftspflege in der Gemeinde Großharthau, vor allem im Schlosspark Großharthau.

Die Finanzierung erfolgt durch eine Mehrausgabe im Verwaltungshaushalt im Bereich Personalwesen, welche ihrerseits zu einer Verringerung der Zuführung zum Vermögenshaushalt auf 126.450,00 € führen würde (Plan: 137.450,00 €) oder durch Mehreinnahme aus Rückzahlung zu viel entrichteter Betriebskostenumlage 2010 für die Kita Bühlau. Die Überzahlung entstand durch in der Planung zu hoch kalkuliertem Personalbedarf des Trägers.

Begründung

Die Gemeindeverwaltung Großharthau nutzte in den vergangenen Jahren viele arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, um kommunale Aufgaben erfüllen zu können. Durch den Gesetzgeber wurden die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen jedes Jahr gekürzt. Damit die Gemeinde im Jahr 2011 die Aufgaben von Ordnung, Sicherheit und Landschaftspflege erfüllen kann, werden zusätzliche Arbeitskräfte benötigt.

 

Beschlussvorlage- Nr. 23/3/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, den bebauten Anlagen Hexenburg, Flurstück- Nr. 804/4 der Gemarkung Bühlau und der Reithalle, Flurstück- Nr. 507/6 der Gemarkung Bühlau die neue Hausnummernbezeichnung „Zur Hexenburg“ zu vergeben. Die Reithalle erhält die Hausnummer Zur Hexenburg 1. Die Hexenburg, alte Hausnummer war Am Bühlbach1, erhält die Hausnummer Zur Hexenburg 2.

Beschluss- Nr. 24/3/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, die Öffnungszeiten der  Gemeindeverwaltung Großharthau ab 01.05.2011, befristet bis 31.12.2011, von wöchentlich 18,0 Std./Woche auf 15,0 Std./Woche zu reduzieren.

Die Gemeindeverwaltung Großharthau hat wie folgt geöffnet:

Montag: 9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: geschlossen 14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr

Begründung

Einführung der Doppik bis 31.12.2012.


Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau am 03. März 2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss- Nr. 9/2/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 18.März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 11.Mai 2005 (SächsGVBl. S. 155) und den Bestimmungen der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) vom 26.März 2002 (SächsGVBl. S. 142, berichtigt S. 176), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 7.Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 286) die Haushaltssatzung der Gemeinde Großharthau für das Haushaltsjahr 2011 mit Anlagen.

Beschluss- Nr. 10/2/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, den Gemeinderatsbeschluss- Nr. 1/1/2011 vom 27.01.2011 aufzuheben.

Beschlusstext:
Hortplatzerweiterung in der Gemeinde Großharthau
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, für die Hortplatzerweiterung in der Gemeinde Großharthau der Variante „Erweiterung Hortkapazität Bummi, im Bestand“ Projekt- Nr. 2011-03VE vom 17.01.2011 zuzustimmen. Die geplanten Baukosten betragen 109.938,55 €.
Begründung:
Ab dem Schuljahr 2011/2012 fehlen in der Gemeinde Großharthau ca. 10 bis 15 Hortplätze für die Schüler der 1. bis zur 4. Klasse, welche an der Grundschule Großharthau beschult werden.

Damit unser Grundschulstandort Großharthau weiterhin gefestigt bleibt, wurde das Ingenieurbüro für Bauplanung Christa Ringel in Bischofswerda beauftragt, Lösungsvarianten für eine Hortplatzerweiterung am Standort Kindertagesstätte Großharthau und am Standort Grundschule Großharthau/ Flachbau zu erarbeiten.

Beschluss- Nr. 11/2/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, der Erweiterung der Hortplatzkapazität im Kita „Bummi“ Großharthau mit der Projekt- Nr. 2011-07 F 1 vom 01.03.2011 zuzustimmen. Die geplanten Baukosten betragen 144.481,85 €. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Fördermittelantrag über das ILEK-Programm zu stellen.

Beschluss- Nr. 12/2/2012
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, das Flurstück mit der Nummer 9 der Gemarkung Bühlau mit einer Größe von 40 m2 zu verkaufen. Der Kaufpreis beträgt 10,00 €/m2. Die durch die notarielle Beurkundung des Kaufes entstehenden Kosten übernimmt der Käufer.


 

 

Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großharthau am 27. Januar 2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss- Nr. 1/1/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, für die Hortplatzerweiterung in der Gemeinde Großharthau der Variante „Erweiterung Hortkapazität Bummi, im Bestand“, Projekt- Nr. 2011-03VE vom 17.01.2011 zuzustimmen.
Die geplanten Baukosten betragen 109.938,55 €.

Begründung

Ab dem Schuljahr 2011/2012 fehlen in der Gemeinde Großharthau ca. 10 bis 15 Hortplätze für die Schüler der 1. bis zur 4. Klasse, welche an der Grundschule Großharthau beschult werden. Damit unser Grundschulstandort Großharthau weiterhin gefestigt bleibt, wurde das Ingenieurbüro für Bauplanung Christa Ringel in Bischofswerda beauftragt, Lösungsvarianten für eine Hortplatzerweiterung am Standort Kindertagesstätte Großharthau und am Standort Grundschule Großharthau/Flachbau zu erarbeiten.

Beschluss- Nr. 2/1/2011
Der Gemeinderat Großharthau stimmt dem Wahlergebnis vom 13.01.2011 zur Wahl des Gemeindewehrleiters der Gemeindefeuerwehr Großharthau zu und bestellt Herrn Gunter Schlenkrich zum Gemeindewehrleiter der Gemeindefeuerwehr Großharthau für die Wahlperiode von 5 Jahren.

Beschluss- Nr. 3/1/2011
Der Gemeinderat Großharthau stimmt dem Wahlergebnis vom 13.01.2011 zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrleiters der Gemeindefeuerwehr Großharthau zu und bestellt Herrn Lothar Schewe zum stellvertretenden Gemeindewehrleiter der Gemeindefeuerwehr Großharthau für die Wahlperiode von 5 Jahren.

Beschluss- Nr. 4/1/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, die Leistungen zur Bestandserfassung für Straßen und Verkehrsanlagen (kommunales Anlagevermögen) der Gemeinde Großharthau an die Ingenieurgesellschaft Exner & Schramm mbH Bautzen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rainer Exner, auf der Grundlage des Angebotes vom 05.07.2010 über 9.414,69 € zu vergeben. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Ingenieurgesellschaft Exner & Schramm mbH einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

Beschluss- Nr. 5/1/2011
Der Gemeinderat Großharthau schlägt dem Gemeinschaftsausschuss die Fortschreibung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau, Planzeichnung A vor. Das geplante Sondergebiet Solar Großharthau soll im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau, Planzeichnung A erweitert werden. Das Gebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Altlastverdachtsfläche, landwirtschaftliche Fläche und Gewerbegebiet ausgewiesen.

Beschluss- Nr. 6/1/2011
Der Gemeinderat Großharthau schlägt dem Gemeinschaftsausschuss die Fortschreibung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau, Planzeichnung A vor.In der Fortschreibung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes soll das geplante Sondergebiet Solar erweitert werden.
Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Großharthau, Planzeichnung A und die Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung vom 27.01.2011 gebilligt. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Beschluss- Nr. 7/1/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt die Fortschreibung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solar“ Großharthau. Der räumliche Geltungsbereich soll um das Flurstück mit der Nummer 674/1 der Gemarkung Großharthau erweitert werden und das Flurstück mit der Nummer 668 der Gemarkung Großharthau soll entfallen.
Das Gebiet erstreckt sich nördlich und nordöstlich der Gemarkungsgrenze zu Schmiedefeld, südlich der Bundesstraße 6, westlich der Kreisstraße K 7209 Großharthau-Bühlau, entsprechend Lageplan M 1 : 1000 mit Gebietsabgrenzung.

Beschluss- Nr. 8/1/2011
Der Gemeinderat Großharthau beschließt, die Fortschreibung des 3. Entwurfes des Bebauungsplans „Sondergebiet Solar“ Großharthau für das Gebiet, Flurstück mit der Nummer 670/1 und 674/1 der Gemarkung Großharthau, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen
Teil B, der Begründung mit Umweltbericht Teil C und dem Grünordnungsplan Teil D in der vorliegenden Planfassung vom 27.01.2011 zu billigen. Der 3. Entwurf zur Fortschreibung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solar“ Großharthau ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 BauGB zu beteiligen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


 


 

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